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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

Isaac Schweiz GmbH, Stand November 2019

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Lieferungen, Verkäufe, Leistungen und Angebote der isaac (Schweiz) GmbH (nachfolgend «issac» genannt). Die AGB sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Kundenbeziehungen, ohne dass sie nochmals speziell vereinbart werden müssen. Mit der Erteilung eines Auftrags bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden ausdrücklich anerkannt.

Von den AGB abweichende Sonderbestimmungen für ein von isaac vertriebenes oder angebotenes Produkt bzw. Leistung (wie unbefristete oder befristete Lizenzen/Nutzungsbestimmungen für Software, Bedingungen für Wartungs- oder Supportdienstleistungen etc.) gehen den AGB nur vor, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und wenn sie inhaltlich von den AGB abweichen.

Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform und allfällige mündliche Nebenabreden haben keine Geltung. Von den AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, ausser sie wären schriftlich vereinbart worden.

issac behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für alle künftig darauf basierenden Vertragsabschlüsse zu ändern. Die Änderungen der AGB treten einen Monat nach erfolgter Mitteilung in Kraft. In Bezug auf bestehende Vertragsverhältnisse wird isaac den betreffenden Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung der AGB informieren. Soweit die Änderungen der AGB für den Kunden einen wesentlichen Nachteil zur Folge haben, kann dieser den Vertrag innert 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen. Erfolgt keine Kündigung des Kunden, treten die Änderungen der AGB gegenüber dem betreffenden Kunden nach Ablauf der 30tägigen Kündigungsfrist in Kraft.

 

2. Vertragsgegenstand

Unter «Produkte» fallen von isaac angebotene Hard- und Software etc. «Leistungen» sind u.a. kundenspezifische Systemlösungen, Eigenentwicklungen, Lizenzerteilungen für Software, Cloud-Lösungen. «Dienstleistungen» von isaac sind Consulting, Installation, Schulung etc.

Diese Aufzählungen sind nicht abschliessend.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

Schriftliche und mündliche Angebote von isaac sind freibleibend und unverbindlich, (insbesondere auch in Bezug auf Beschaffenheit und Verfügbarkeit der Produkte, Leistung, Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten, Nebenleistungen etc.). Änderungen in Design, Technik und Funktionsweise sowie Irrtum bei Beschrieb, Abbildung und Preisangabe bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind schriftliche Offerten von isaac 30 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/oder durch Zusenden der Produkte und/oder durch Auftragsausführung seitens isaac zustande. Eine durch isaac automatisch generierte E-Mail, welche nur den Empfang einer Bestellung bestätigt, stellt keine Auftragsbestätigung dar.

Massgebend sind die von isaac für einen bestimmten Vertragsabschluss vorgegebenen bzw. definierten Regeln (in Offerten, Bestellscheinen oder Webshops; beispielsweise die Bestimmung, dass ein Vertrag zustande kommt, wenn der Kunde im online-Kundenportal seine Zustimmung zu den dort aufgeführten Vertragsbestimmungen erklärt)

Der Umfang der von isaac gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen schriftlichen Vertrag mit dem Kunden.

Die Übernahme von speziellen Garantien oder die Zusicherung von Eigenschaften der Produkte oder Leistungen gegenüber einem Kunden bedarf der schriftlichen Bestätigung durch isaac. Mündlich bzw. telefonisch getroffene Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Soweit rechtliche oder technische Normen zwingend Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung bedingen, bleiben diese im Hinblick auf die Vertragserfüllung vorbehalten.

 

4. Vertragswerk

Das zwischen isaac und dem Kunden bestehende Vertragswerk umfasst neben den vorliegenden AGB sämtliche schriftlichen Abreden, Verträge und Vertragsergänzungen und – anpassungen, die mit dem Kunden im Hinblick auf die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Leistungen und Dienstleistungen geschlossen werden.

 

5. Preise

Die Preise von isaac für Produkte und Leistungen sowie Software-Lizenzen verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer, Liefer- und weitere Spesen. Für Lieferungen und Leistungen gelten die am Tage des Vertragsabschlusses bzw. Auftragsannahme gültigen Listenpreise bzw. bei Leistungen nach Aufwand die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen und bei Lizenzen die aktuellen Lizenzgebühren.

Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis und keine Rabatte vereinbart werden, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste von isaac berechnet.

isaac erbringt die Dienstleistungen gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung, in welcher die vom Kunden gewünschten Aufgabendefinitionen bestätigt sind. Die tatsächlichen Arbeitszeiten werden durch die zuständige Person von isaac unter Angabe der bearbeitenden Positionen und der Art der Tätigkeit in einem Rapport festgehalten und dem Kunden mit der Rechnung vorgelegt, ausser es handelt sich um Fixbeträge für bestimmte Leistungen oder Dienstleistungen. Bei kurzfristigen und umfangmässig geringen Aufträgen kann isaac auf einen Rapport verzichten und die Tätigkeitsbeschreibungen werden direkt in der Rechnung an den Kunden aufgeführt.

isaac ist an die am Tage des Vertragsabschlusses bzw. Auftragsannahme geltenden Listenpreise bzw. Preislisten nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsabschluss vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung massgebenden Preise berechnet.

 

6. Zahlung / Zahlungsbedingungen

isaac kann sich vorbehalten, Lieferungen und Leistungen erst nach erfolgter Zahlung des Kunden zu erbringen. isaac hat das Recht, mittels Vereinbarung bestimmte Zahlungsarten zuzulassen oder auszuschliessen.

Rechnungen von isaac sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist gerät der der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist isaac berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz zu verlangen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden oder isaac einen höheren Schaden nachweist.

Ist der Kunde in Zahlungsverzug und bezahlt er die offenen Rechnungen innert einer Nachfrist von 14 Tagen nicht, ist isaac berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu verlangen. Ebenso behält sich isaac die Geltendmachung des weiteren, aus dem Zahlungsverzug des Kunden resultierenden Schadens vor.

Ist der Kunde gleichzeitig mit mehreren Zahlungen im Verzug, wird isaac Zahlungen des Kunden an die jeweils älteste Schuld anrechnen, ausser isaac hat mit dem Kunden schriftlich eine andere Reihenfolge der Schuldentilgung vereinbart.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist isaac berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu CHF 100.00 zu verlangen und sowie Beitreibung der fälligen Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Inkassokosten zu bezahlen.

Der Kunde darf eigene Forderungen gegenüber isaac nur mit Forderungen von isaac verrechnen, wenn seine eigenen Forderungen durch isaac anerkannt sind oder durch ein rechtskräftiges Urteil ausgewiesen sind. Ebenso darf der Kunde allfällige Rückbehaltungsrechte nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch von isaac anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Erhält isaac nach Vertragsabschluss gesicherte Kenntnis davon, dass sich die Vermögensverhältnisse oder die Liquidität des Kunden verschlechtert haben, behält sich isaac das Recht vor, vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird die Sicherheitsleistung vom Kunden innert angemessener Frist nicht geleistet, ist isaac berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso ist isaac berechtigt, bevorstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten, bis die offenen Rechnungen oder die Sicherheitsleistung vom Kunden bezahlt werden.

 

7. Lieferungen und Leistungen / Dienstleistungen

Es gelten ausschliesslich die vereinbarten und von isaac schriftlich bestätigten Lieferfristen und – termine. Vorbehalten bleiben Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte durch isaac, weil  die Lieferanten ihren Lieferverpflichtungen gegenüber isaac nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommen. Teillieferungen durch isaac sind möglich.

isaac haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten beim Hersteller etc.). Dasselbe gilt in Fällen von höherer Gewalt und Ereignissen, die bei den Lieferanten/Partnern von isaac eintreten. In Fällen höherer Gewalt und aller sonst durch isaac nicht zu vertretender Hindernisse verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

Die Annahme der bestellten Produkte, Lieferungen und Dienstleistungen ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Kunde im Verzug. Bei versuchter erfolgloser Lieferung behält sich isaac vor, 30 % des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen (vgl. auch Ziff. 6 vorstehend). Ebenso behält sich isaac die Geltendmachung des weiteren, aus der Annahmeverweigerung bzw. dem Annahmeverzug des Kunden resultierenden Schadens vor. isaac hat bei Annahmeverzug des Kunden alternativ die Möglichkeit, nach Ansetzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Bei Auftragsänderungen durch den Kunden gelten die bei Auftragsbestätigung festgelegten Fristen und Termine nicht mehr.

 

8. Sorgfalt / Haftung von isaac

isaac wird die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt erbringen. Ein bestimmter Erfolg ist nur bei entsprechend vertraglicher und schriftlicher Zusicherung durch isaac geschuldet.

isaac haftet ausschliesslich für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung der vertraglich übernommenen Pflichten, die isaac, ihre Vertreter oder Hilfspersonen von isaac zu vertreten haben. Insbesondere übernimmt isaac keine Haftung für Unterbrüche in der Softwarenutzung als Folge von Mängelbehebung, Wartung, Umstellung der Infrastruktur, Einführung neuer Technologien etc. isaac haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparung, Betriebsunterbrüche, Verdienst- oder Umsatzausfälle und/oder Mehraufwand, atypische und nicht vorhersehbare Schäden etc. sowie für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch zumutbare Vorkehren wie Datensicherung etc. hätte verhindern können.

Die Haftung von isaac ist in jedem Fall beschränkt auf die Höhe der Kosten bzw. Aufwendungen, die bei einem bestimmten Mangel typischerweise anfallen.

Bei Produkten und Leistungen, die isaac von Dritten oder Partnern bezieht, ist die Haftung von isaac gegenüber dem Kunden auf diejenigen Ansprüche beschränkt, welche isaac gegenüber den Dritten oder Partnern geltend machen kann.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche ohne Zustimmung von isaac ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte erledigen zu lassen.

 

9. Installationen, Schulung, Beratung

Der Kunde ist für die Installation, die Inbetriebnahme und den Unterhalt gelieferter Software selbst verantwortlich. Die Installation, Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Hilfspersonen (Endnutzer) in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang. Solche Leistungen werden von isaac nur aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung erbracht und sie werden von isaac separat/zusätzlich in Rechnung gestellt.

Soll isaac nach vertraglicher Abmachung Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringen, ist es Sache des Kunden, für das Vorhandensein der erforderlichen infrastrukturellen und personellen Mittel (Räumlichkeiten, Hard- und Software, Dokumentationen, Personal etc.) zu sorgen. Erfüllt der Kunde seine diesbezüglichen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht genügend, ordnungsgemäss, so kann er sich nicht auf die vereinbarten und von isaac schriftlich bestätigten Lieferfristen und -termine berufen. isaac kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand wie längere Bereitstellung des eigenen Personals oder eigener Sachmittel in Rechnung stellen.

 

10. Leistungserbringung und Erfüllung durch isaac

Grundsätzlich entstehen Erfüllungsansprüche des Kunden erst mit vollständiger Bezahlung des vertraglich festgelegten Entgelts. Vorbehalten bleiben die Vereinbarung von Teilleistungen bzw. Teilzahlungen. isaac ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Nutzungsrechte an Software entstehen, unabhängig von deren Freischaltung per Lizenzschlüssel etc., erst mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr. Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen.

Bestellte Produkte oder angeforderte Leistungen werden ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder Liechtenstein versandt bzw. erbracht.

Versand und/oder Abholung von Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. isaac versichert Produkte beim Versand von Produkten entsprechend ihrem Wert, falls der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

isaac ist berechtigt, zur Leistungserfüllung Dritte beizuziehen.

Bei erneuter, durch den Kunden zu vertretenden Lieferung von Produkten, Produkteunterlagen oder Leistungen an den Kunden sowie beim Tausch von Produkten ist isaac berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Umbuchungen und Annullationen von vereinbarten Schulungen, Workshops oder Installationsterminen durch den Kunden sind nur schriftlich und mit entsprechender schriftlicher Bestätigung von isaac möglich. Isaac ist in solchen Fällen zur Erhebung einer Umtriebs- oder Annullationsentschädigung berechtigt. Die Entschädigung beträgt bei Umbuchungen oder Annullationen von Standardschulungen, Workshops und Installationsterminen bis 8 Arbeitstage vor Schulungsbeginn 25%, 4 – 7 Arbeitstage vor Beginn/Installation 50% und bei 0 – 3 Arbeitstage vor Beginn/Installation 100% des vereinbarten Entgelts. Von isaac bereits getätigte Vorbereitungen für die Schulung, den Workshop oder die Installation werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

11. Gewährleistung

isaac gewährleistet die Mängelfreiheit der gelieferten Produkte und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. unter der gesetzlich zulässigen Wegbedingung von Gewährleistungsansprüchen, soweit für bestimmte Produkte oder Leistungen nicht ausdrücklich schriftlich Eigenschaften garantiert werden.

Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu prüfen und isaac allfällige Mängel innert 14 Tagen nach Auslieferung detailliert und schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Falschlieferungen sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geltend gemacht werden. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportführer anzuzeigen und zu rügen.

Erfolgt seitens des Kunden innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Fristen keine Mängelrüge, geht isaac von mängelfreier Lieferung aus. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Bestimmungen betreffend versteckte Mängel.

isaac wird rechtzeitig angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist schnellstmöglich beheben.

Wirkt der Kunde bei der Behebung von Mängeln bzw. bei der Erledigung von Gewährleistungsansprüchen durch isaac nicht in der erforderlicher Weise mit, verliert er seinen Anspruch auf Gewährleistung.

Falls Nachbesserungsversuche durch isaac erfolglos bleiben, ist isaac berechtigt, die Produkte auszutauschen oder Gutschriften dafür zu erteilen.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Kunden oder einen allfälligen Drittverkäufer oder sonst einen Dritten verursacht werden. Ebenso führen das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten oder nicht autorisierte Veränderung der Produkte durch den Kunden zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.

isaac übernimmt keine Haftung für Fehler von gelieferter Software und garantiert nicht deren spezifische Brauchbarkeit. isaac haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden aufgrund von Fehlern von lizenzierter Software.

Bei Produkten und Leistungen, die isaac von Dritten oder Partnern bezieht, beschränkt sich die Gewährleistung von isaac gegenüber dem Kunden auf diejenigen Gewährleistungsansprüche, welche isaac gegenüber den Dritten oder Partnern geltend machen kann.

isaac sind keine Rechte Dritter bekannt, die dem Verwertungszweck von gelieferter Software durch den Kunden entgegenstehen. isaac haftet nicht dafür, dass gelieferte lizenzierte Software und lizenziertes Know-how frei von Rechten Dritter sind.

Falls der Kunde von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten auf Grundlage der Verwendung der von isaac gelieferten lizenzierten Software oder des lizenzierten Know-how in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich isaac, dem Kunden Informationen und Unterlagen zur Verteidigung gegen derartige Vorwürfe zu liefern, soweit dies isaac ohne Verletzung von Verpflichtungen Dritten gegenüber und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen zu tun in der Lage ist. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, isaac von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen. isaac ist in einem solchen Fall berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferten und bezahlten Produkten durchzuführen.

 

12. Geistiges Eigentum / Urheberrecht

isaac behält an gelieferter Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Die auf dem Programmträger, auf der Verpackung angebrachten oder im Vertrag mit dem Kunden enthaltenen Schutzrechtshinweise von isaac und/oder Lieferanten/Partnern von isaac sind verbindlich. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für das jeweilige Produkt.

isaac behält sich für Design, Text, Grafik, den technischen Beschrieb der Produkte, Publikationen, Dokumentationen, Know-how auf ihrer Webseite oder anderen Medien alle Rechte ausdrücklich vor. Das Kopieren oder jede andere Reproduktion wird nur zu Bestellzwecken bei isaac gestattet.

An sämtlichen Abbildungen, Texten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen von isaac oder im Auftrag von isaac erstellten Unterlagen behält sich isaac die Eigentums- und Urheberrechte vor und zwar unabhängig vom verwendeten Medium. Für die Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte muss der Kunde vorgängig die schriftliche Zustimmung von isaac einholen.

Im Übrigen sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für gelieferte Softwareprodukte in den vertraglichen Bestimmungen zur Software-Lizenz geregelt.

 

13. Eigentumsvorbehalt

Zu Test- oder Demozwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von isaac. isaac behält sich vor, Produkte bzw. Software so auszurüsten, dass sie nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr verwendet werden kann.

isaac behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten und Leistungen sowie das Nutzungsrecht an gelieferter Software vor, bis sämtliche Forderungen von isaac gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von isaac gegenüber dem betreffenden Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen wird und anerkannt ist.

isaac ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Der Kunde hat die mit Eigentumsvorbehalt belegten Produkte und Leistungen sorgfältig zu gebrauchen und verwahren, solange die Forderungen von isaac nicht beglichen sind.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung) kann isaac die mit Eigentumsvorbehalt belegten Produkte und Leistungen auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt durch isaac gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der mit Eigentumsvorbehalt belegten Produkte und Leistungen an Dritte nicht berechtigt.

 

14. Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit isaac geschlossene Verträge als Ganzes oder teilweise an Dritte abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit isaac geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von isaac ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

15. Datenschutz

Das Sammeln, Bearbeiten, Speichern und Sichern personenbezogener Daten von Kunden erfolgt nach der Datenschutzerklärung auf der Homepage von amagno.ch.

Vertrauliche Daten von Kunden, zu denen isaac aufgrund der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden Zugang hat, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem bestimmten Auftrag befassten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter und Hilfspersonen von isaac, die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für isaac Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, solche Daten vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiter zu geben oder Dritte darüber in Kenntnis zu setzen.

isaac wird von Kunden überlassene Datenträger, Unterlagen etc. nach deren Gebrauch im Rahmen der Leistungserbringung umgehend an den Kunden retournieren oder nach Weisung des Kunden umgehend vernichten.

 

16. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von isaac ist Root/LU. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Root/LU. isaac ist jedoch berechtigt, nach Wahl Ansprüche gegenüber dem Kunden an dessen Geschäftssitz geltend zu machen.

 

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB und/oder Bestimmungen des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

isaac GmbH, September 2019

Amagno