Sichern Sie sich eine Förderung zur Finanzierung von Amagno

Verschiedene Institutionen bieten immer wieder attraktive Förderungen an, um die Digitalisierung voranzutreiben.

Für Sie ist keine passende Förderung dabei? Fragen Sie bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer und Ihrer Hausbank nach.

Foerderugnstopf 400x400 - Förderungen

Bundesweit

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Bis zu 50.000 € | Die Fördersumme wird an den Investitionskosten bemessen und staffelt sich nach Unternehmensgröße:

  • Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 40%
  • Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten erhalten bis zu 35%
  • Betriebe mit unter 500 Beschäftigten bis zu 30%

 

Voraussetzungen:

  • Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inkl. Handwerk und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben

 

Wissenswertes:

  • Die Investition muss innerhalb von 12 Monaten getätigt werden
  • Gefördert werden digitale Technologien, Soft- oder Hardware (Fördermodul 1) und die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Fördermodul 2)

Art: Beratungsförderung

Maximale Förderung:

  • 50 % Zuschuss auf Beratungsleistungen (maximaler Beratertagessatz 1.100 €)
  • Maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten

 

Voraussetzungen:

  • Kleine & mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
  • Unter 100 Beschäftigte
  • Maximal 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Nach De-minimis-Verordnung förderfähig
  • Beratungsleistungen aus den Bereichen IT-Sicherheit, digitale Markterschließung, digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Allgemeine Beratungsförderung. Keine Förderung für ein konkretes Produkt und seine begleitenden Dienstleistungen

Autorisierte Berater und Amagno Partner

einfach effizient unternehmenberatungung - Förderungen

26129 Oldenburg

Baden Württemberg

Art: Digitalisierungsförderung

Maximale Förderung: 10.000 – 120.000 €

 

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten und maximal 500 Mio. € Jahresumsatz.

 

Wissenswertes:

  • Die Unternehmen erhalten über ihre Hausbank ein Darlehen mit verbilligten Sollzinsen und einem Tilgungszuschuss (in Abhängigkeit der Darlehnshöhe)

  • Eine Firma kann die Digitalisierungsprämie nur einmal innerhalb von zwei Jahren erhalten

Art: Kredit

Maximale Förderung:

Bis zu 120.000 €

 

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Beschäftigten

 

Wissenswertes:

  • Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
    • Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
    • Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
  • Gefördert werden die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Ferner sind auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen förderfähig.

Bayern

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

  • Digitalbonus Standard: bis 10.000 €
  • Digitalbonus Plus: bis 50.000 €


Gültig bis:
30.06.2024 (verlängert von 31.12.2023

 

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Betriebsstätte in Bayern, in der zu fördernde Maßnahme zum Einsatz kommt

Berlin

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 45.000 Euro gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist sowie Unternehmen der sozialen Ökonomie, die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.

 

Wissenswertes:

  • Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse bis zu 17.000 Euro gewährt

 

Voraussetzungen:

  • Die Antragssteller sind kleine- und mittelständische Berliner Unternehmen (KMU) oder hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige mit mind. 26.000 Euro Einkommen pro Jahr aus der aktuellen Tätigkeit und Gründung vor dem 31.12.2019.

 

Wissenswertes:

  • Die Antragstellenden können bis zu 10 Einzelmaßnahmen aus den zuwendungsfähigen Förderbereichen kombinieren.

Art: Kredit

Maximale Förderung:

Es wird ein Kredit von 2 bis 6 Mio. Euro zu günstigen Zinsen gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten) sowie Freiberufler.

  • Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.

 

Wissenswertes:

  • Das Förderprogramm bietet flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren.

Brandenburg

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es gibt unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten. Eine davon ist der BIG-Digital, bei dem der Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung (50%) von einer Investition zwischen 50.000-500.000 € erfolgt.

 

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen im Land Brandenburg

 

Wissenswertes:

  • Gefördert werden wissenschaftliche Untersuchungen, kleine FuE-Projekte, Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen zur Antragstellung im Zusammenhang mit EU-Förderungsmaßnahmen

Bremen

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Der Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung, abhängig von der Unternehmensgröße. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten einen Zuschuss von 40% und mittlere Unternehmen 30%.

 

Voraussetzungen:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe und Soloselbstständige
  • Unternehmensgründung vor dem 31.12.2020

 

Wissenswertes:

  • Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse, Informationssicherheit und Qualifizierungsmaßnahmen

Hamburg

Art: Kredit

Maximale Förderung:

Es wird ein Darlehen zwischen 25.000-1,5 Mio. € angeboten

 

Voraussetzungen:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, Startups
  • Das Unternehmen muss innovativ sein und einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds entsprechen

 

Wissenswertes:

  • Gefördert werden Investitionen, Digitalisierungsvorhaben und Betriebsmittel

Hessen

Art: Digitalisierungsförderung

Maximale Förderung:

Bis zu 10.000 € (bis zu 50% Förderungssatz)

 

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen
  • Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 €

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Für Wissens- und Transferprojekte sowie Validierungsforschung im digitalen Kontext maximal 1 Millionen Euro.

 

Voraussetzungen:

  • U.a. für digitale Produktinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Wissenswertes:

  • Das Förderprogramm adressiert angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Akteuren aus Hessen
  • Das Förderverfahren ist mit Ausnahme der Förderlinie 1 zweistufig

Mecklenburg-Vorpommern

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind KMU und mittlere Unternehmen, die ihren Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger als 250 Beschäftigten haben und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

 

Wissenswertes:

  • Kleine und Kleinst-Unternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35% gewährt werden.

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro (bis zu 50% der förderfähigen Kosten) gewährt.

Niedersachsen

Art: Digitalisierungsförderung

Maximale Förderung:

40.000 € pro Jahr pro Einrichtung

 

Voraussetzungen:

  • Die Antragstellenden sind ambulante Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag (zugelassene Pflegeeinrichtung) und Sitz in Niedersachsen
  • Das Projekt darf maximal 12 Monate dauern
  • Die ambulante Pflegeeinrichtung ist tarifgebunden oder entlohnt ihre Beschäftigten tarifgerecht
  • Ein Eigenanteil von mindestens 10% der geplanten Ausgaben muss selbst geleistet werden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen mindestens 20% erbringen

Art: Digitalisierungsförderung

Maximale Förderung:

  • 2.500 – max. 10.000 €
  • Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50%, für mittlere Unternehmen bis zu 30%

 

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks sowie kleine freiberufliche Planungsbüros mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit

Nordrhein Westfalen

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • Das Programm wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen

 

Wissenswertes:

  • Das Förderprogramm hat drei unterschiedliche Gutscheinvarianten. Allen Varianten ist gemein, dass sie kleine und mittlere Unternehmen darin unterstützen, eigene Innovationen und intelligente Produkte und Dienstleistungen sowie zukunftsweisende Produktionsverfahren voranzutreiben

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel

 

Wissenswertes:

  • Es kann gefördert werden in folgenden Bereichen: Software-Lizenzen / Digitale Tools, Ausstattung zur Produktfotografie, Digitale Hardware am Point of Sale, Abholstation, Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme, Weiterbildungsmaßnahmen

Rheinland-Pfalz

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, um sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten.

 

Wissenswertes:

  • Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Betriebe, die kleiner sind als 10 Mitarbeiter: 75 % Förderquote, 25 % Eigenanteil; solche von 10-29,9 Mitarbeiter: Förderquote 50 %, 50 % Eigenanteil; Betriebe von 30-100 Mitarbeitern: Förderquote 25 %, 75 % Eigenanteil

Saarland

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 12.500 Euro gewährt.

 

Voraussetzungen:

  • DigitalStarter Saarland ermöglicht einem breiten Kreis von Unternehmen und Freiberuflern die Möglichkeit einer Förderung.

 

Wissenswertes:

  • Gefördert werden Projekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 %, jedoch jeweils höchstens 12.500 Euro.

Sachsen

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Der Zuschuss für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und für telemedizinische Anwendungen sowie für Modellvorhaben beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

 

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden patientenorientierte Anwendungen und sektorenübergreifende Dienstleistungen, die die medizinische Versorgung mittels digitaler und telemedizinischer Lösungen verbessern und den alltagsüblichen elektronischen Kommunikationswegen anpassen.
  • Das Vorhaben muss im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
  • Die Förderung muss im Einzelfall mindestens 2.500 Euro, bei kommunalten Körperschaften mindestens 10.000 Euro betragen.

 

Wissenswertes:

  • Für Maßnahmen ab EUR 100.000, bei kommunalen Körperschaften ab EUR 1.000.000, dürfen Sie das Vorhaben nicht vor Bewilligung beginnen.

Sachsen-Anhalt

Art: Digitalisierungsförderung

Maximale Förderung:

Bis zu 49.000 € (bis zu 70% für max. 70.000 € pro Projekt)

 

Voraussetzungen:

  • Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Erst möglich ab einem Förderungsbetrag von mehr als 3.000 €

 

Wissenswertes:

  • Die Projekte sollen nicht länger als 12 Monate dauern
  • Personalausgaben, für im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestelltes Personal, erfolgen auf Grundlage von Pauschalbeträgen

Art: Kredit

Maximale Förderung:

10.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro, ab 0,95 %

 

Voraussetzungen:

  • Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen, die einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.

 

Wissenswertes:

  • Es wird ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 10.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro) gewährt
  • Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
  • Fester Zinssatz: 0,95 %

Schleswig-Holstein

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 17.000 Euro gewährt

 

Voraussetzungen:

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein
  • Die geplanten Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bewirken. Es reicht nicht aus, z. B. ausschließlich die vorhandene Standard-IT-Infrastruktur zu erneuern
  • Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen

 

Wissenswertes:

    • Das Projekt soll binnen 8 Monaten abgeschlossen sein.
    • Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 8.000 Euro netto betragen

Thüringen

Art: Zuschuss

Maximale Förderung:

Es werden Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro gewährt

 

Voraussetzungen:

  • Mit dem Digitalbonus Thüringen sollen kleine und mittlere Unternehmen in ihren Prozessen rund um die Digitalisierung unterstützt und gefördert werden

 

Wissenswertes:

    • Die Unternehmen können Bezuschussungen für bis zu 50 Prozent ihrer Ausgaben beantragen. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen.
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